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Arzt-Homepages müssen bestimmte Informationen enthalten, damit sie dem
Telemediengesetz (TMG) entsprechen. Enthält eine Homepage diese
Angaben nicht, drohen Geldbußen.
Nach dem TMG (§ 5 Abs. 1) sind
natürliche und juristische Personen, die eigene oder fremde Teledienste
zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln („Diensteanbieter“)
verpflichtet, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- Name und Anschrift der Niederlassung
(bei juristischen Personen, wie z. B. einer GmbH, auch Rechtsform und
Vertretungsberechtigter)
- Email-Adresse
- Ärztekammer, welcher der Arzt angehört;
bei niedergelassenen Vertragsärzten auch Angabe der zuständigen
Kassenärztlichen Vereinigung
- Soweit eine Partnerschaftsgesellschaft
besteht, das Partnerschaftsregister und die entsprechende
Registernummer
- Gesetzliche Berufsbezeichnungen (z.B.
Arzt/Ärztin) und den Staat, in dem diese verliehen wurde
- Berufsrechtliche Regelungen, denen der
Arzt unterworfen ist (z.B. Hamburgisches Kammergesetz für die
Heilberufe und Berufsordnung)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer,
soweit der Arzt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt
Ein Musterbeispiel mit den entsprechenden
Pflichtangaben finden Sie als Download im PDF-Format
hier.
Um die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
der letzten drei Punkte sicherzustellen, empfiehlt sich, einen Link auf
die Homepage der Ärztekammer oder die Indexseite Berufsrecht zu legen:
Homepage der Ärztekammer:
www.aerztekammer-hamburg.de
Indexseite Berufsrecht:
http://www.aerztekammer-hamburg.de/berufsrecht/index_berufsrecht.htm
Für weitere Fragen können Sie sich an das
Referat Berufsordnung/Beschwerdestelle wenden: 040/ 20 22 99 161.
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